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Zum Namen Bergrichter
Bergrichter waren Beamte, die juridisch für einen bestimmten
Bergbausprengel zuständig waren. Sie stellten die Schürfgenehmigungen aus,
setzten die landesfürstlichen Bergordnungen durch, kontrollierten die
Abgaben an den Landesherrn, verliehen alle zum Bergbaubetrieb notwendigen
Rechte (Wasserrechte, Waldnutzungsrechte, Allmende) und übten über die
Bergleute die niedere Gerichtsbarkeit aus. Der Bergrichter war in Taufers
immer auch Waldmeister (= oberste Forstbehörde).
Die ersten Bergrichter wurden in Tirol im frühen 15. Jahrhundert
eingesetzt. Das Landgericht Taufers, in dem es mit dem Kupferbergwerk von
Prettau nur ein größeres Bergwerk gab, gehörte bis ans Ende des 15.
Jahrhunderts zum Berggericht von Gossensaß. 1498 wurde mit Hans Öder der
erste nur für Taufers zuständige Bergrichter ernannt. Er dürfte seinen
Amtssitz aber in Sand in Taufers gehabt haben. Der erste Bergrichter, der
seinen Sitz ins Ahrntal verlegte, war Michael Treyer. Dieser erwarb im
Jahre 1545 den Hof zu Mühlegg in Ahrn und waltete dort seines Amtes. Nach
seinem Tode im Jahre 1568 verkauften die Erben den Hof an den
Landesfürsten, der ihn zum ständigen Berggerichtssitz bestimmte. 1781
wurden die Berggerichte durch die Verwaltungsreform von Kaiser Josef II.
abgeschafft. Zunächst übernahm ein so genannter Berggerichtssubstitut die
nach der Reform noch verbliebenen Kompetenzen des Bergrichters,
schließlich wurde das ehemalige Bergrichterhaus Sitz der Forstbehörde des
Ahrntales. Noch im 19. Jahrhundert ging das Haus in private Hände über.
Die
Tauferer Bergrichter, die in Mühlegg ihres Amtes walteten:
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1.
Michel
Treyer (Dreyer), erster Bergrichter mit Sitz im Ahrntal |
1528-1568 |
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2.
Wolfgang
Neuner |
1568-1584 |
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3.
Ulrich
Stuppaun |
1584-1592 |
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4.
Hans
Empl |
1593-1598 |
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5.
Abraham
Ramblmayr |
1598-1625 |
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6.
Jeremias
Ramblmayr |
1625-1676 |
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7.
Christoph Ramblmayr |
1676-1704 |
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8.
Georg
Ramblmayr von Goldinthal |
1704-1734 |
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9.
Carl
Cajetan März |
1735-1742 |
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10.
Cyriak
Josef Tannauer |
1742-1781 |
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